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Schulordnung des Gymnasiums im Gustav-Heinemann-Schulzentrum

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Würde des Menschen ist unantastbar(Grundgesetz, Art. 1 (1)) Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (Grundgesetz, Art. 2 (1))

Wir vermeiden jede Form von Gewalt, sei sie körperlich oder seelisch.

Wir distanzieren uns von rassistischen, sexistischen kurz: diskriminierenden Äußerungen und Gesten aller Art, wir achten auf einen angemessenen, gewaltfreien Sprachgebrauch und auf ein gerechtes Diskussionsverhalten.

Respekt, Toleranz und Hilfsbereitschaft prägen den Umgang zwischen allen am Schulleben Beteiligten. Wir achten das Eigentum anderer und das der Schule.

Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen

Die Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung für ihre Bildung und bejahen die Notwendigkeit lebenslangen Lernens.

Auch die Eltern schaffen die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen und unterstützen das Erziehungskonzept der Schule.

Der Unterricht beginnt pünktlich.

Die Schülerinnen und Schüler erledigen ihre Hausaufgaben gewissenhaft und regelmäßig und halten ihr Unterrichtsmaterial bereit. Versäumte Inhalte werden selbstständig nachgeholt.

Fehlzeiten werden unaufgefordert, umgehend und angemessen entschuldigt.