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Formulierung der Hausordnung in Kurzfassung

  • Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgelände nicht früher als 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn und das Schulgebäude frühestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
  • Es ist selbstverständlich, dass die Schülerinnen und Schüler in der Schule angemessene Kleidung tragen. Unangemessen sind: militärische Kleidung, Springerstiefel, aber auch bauchfreie und knappe Tops.
  • Kopfbedeckungen werden im Unterricht nicht getragen.
  • Das Kaugummikauen ist auf dem Schulgelände untersagt.
  • Für die Sauberkeit und die Reinhaltung von Schulgebäude und Schulgelände sind alle Schülerinnen und Schüler mitverantwortlich. Abfälle gehören ausschließlich in Papierkörbe und Abfallbehälter.
  • Mit dem Schuleigentum ist pfleglich umzugehen. Gegenstände werden weder mutwillig zerstört noch beschmiert.
  • Nach Schulschluss stellt jede Schülerin und jeder Schüler seinen Stuhl auf den Schultisch. Der Unterrichtsraum wird von einem Ordnungsdienst der Klasse gesäubert.
  • Wertsachen und höhere Geldbeträge sind grundsätzlich nicht mit in die Schule zu bringen.
  • Auf dem Schulgelände werden Handys, MP3-Player, CD-Player oder ähnliche Geräte nicht benutzt. Ein Gebrauch zu Unterrichtszwecken ist zulässig.
  • Zweiräder werden auf dem Schulgelände geschoben. Die Arbeit des Fahrradkellerdienstes wird unterstützt.
  • Die Toiletten verlässt jede/jeder so, wie sie/er sie auch vorfinden möchte.
  • Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I halten sich bis Unterrichtsschluss ausschließlich auf dem Schulgelände auf.