- Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgelände nicht früher als 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn und das Schulgebäude frühestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
- Es ist selbstverständlich, dass die Schülerinnen und Schüler in der Schule angemessene Kleidung tragen. Unangemessen sind: militärische Kleidung, Springerstiefel, aber auch bauchfreie und knappe Tops.
- Kopfbedeckungen werden im Unterricht nicht getragen.
- Das Kaugummikauen ist auf dem Schulgelände untersagt.
- Für die Sauberkeit und die Reinhaltung von Schulgebäude und Schulgelände sind alle Schülerinnen und Schüler mitverantwortlich. Abfälle gehören ausschließlich in Papierkörbe und Abfallbehälter.
- Mit dem Schuleigentum ist pfleglich umzugehen. Gegenstände werden weder mutwillig zerstört noch beschmiert.
- Nach Schulschluss stellt jede Schülerin und jeder Schüler seinen Stuhl auf den Schultisch. Der Unterrichtsraum wird von einem Ordnungsdienst der Klasse gesäubert.
- Wertsachen und höhere Geldbeträge sind grundsätzlich nicht mit in die Schule zu bringen.
- Auf dem Schulgelände werden Handys, MP3-Player, CD-Player oder ähnliche Geräte nicht benutzt. Ein Gebrauch zu Unterrichtszwecken ist zulässig.
- Zweiräder werden auf dem Schulgelände geschoben. Die Arbeit des Fahrradkellerdienstes wird unterstützt.
- Die Toiletten verlässt jede/jeder so, wie sie/er sie auch vorfinden möchte.
- Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I halten sich bis Unterrichtsschluss ausschließlich auf dem Schulgelände auf.